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INHALT
ANTRAG

ANGEKLAGTER
KAPITEL  1
KAPITEL  2
KAPITEL  3
KAPITEL  4
KAPITEL  5
KAPITEL  6
ANHANG
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GRUNDGESETZ
Artikel 1(1)  Artikel 1(2)  Artikel 2(1)  Artikel 2(2)  Artikel 5(3) Artikel 18(1) Artikel 19(1)

 

Ich beantrage:

a )

Das Abstimmungsergebnis des Bundestages vom 30.01.2002 wegen vorausgegangener landesweiter Manipulation gegen die Grundrechte für nichtig zu erklären und das Ziel des dafür missbrauchten bundesweiten Meinungsbildungsprozesses in Vorbereitung der Abstimmung, den Stammzellenimport sowie die tötende Embryonenforschung, als Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung für verfassungswidrig zu erklären.

Ich beantrage, das Abstimmungsergebnis des Deutschen Bundestages am 30.01.2002 über die Frage des Stammzellenimports sowie der implizierten Entscheidung zur verbrauchenden, tötendenden, klonenden Embryonenforschung, mit Bezug auf (§18) für nichtig zu erklären. Die Abstimmung suggeriert eine Frage, die keine ist. Vielmehr baut Letzere auf einer Täuschung auf, die der deutschen Öffentlichkeit erfolgreich suggeriert wurde. Die Abstimmung ist von daher das Ergebnis einer Irreführung der öffentlichen Meinung. Diese richtet sich in der Art der Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung gegen die Grundrechte, weil die zugrunde liegende Forderung sich gegen den Menschen und seine Integrität richtet.

Die Wissenschaft weiß seit langem glasklar, dass der Embryo der ganze leibhaftige Mensch ist mit Leib Seele Geist, nur eben in frühestem Entwicklungsstadium, suggeriert aber dennoch aktiv werbend, dass der Beginn menschlichen Lebens eine Frage sei. Mit anderen Worten die Manipulation des ganzen vorangegangenen, vorbereitenden Meinungsbildungsprozesses zeigt, dass die wahre Zielsetzung ein versteckter Angriff auf den Träger der Grundrechte, den Menschen schlechthin, in seiner existentiellen Voraussetzung für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist. Sie zeigt auch, dass die hochgestochenen Heilungsversprechen eher als Mittel zum Zweck anzusehen sind.

Außerdem werden berührt: GG § 1(2), §2(1), §3(1), §4, §5 (3), §18, §19(2)(3), §104(1) EMRK §2(1), §3, §4(1)(2), §5(1)

b)

Verbot der tötenden Embryonenforschung

In Folge von Antragspunkt a) wird nach §18 eine Gesetzgebung zur Regelung des generellen Verbots der tötenden Embryonenforschung in Deutschland und durch die entsprechenden §§ in Europa und USA und anderen dringend notwendig.


Dementsprechend wird eine Aufforderung an die Wissenschaftler erforderlich, umgehend die tötende Embryonenforschung einzustellen und alle Kraft gänzlich auf heilende Forschung auszurichten.

Die Medizinische Praxis und alle dafür geltenden Gesetze, die seit Beginn der Manipulation, die nicht erst mit dieser Diskussion anfing, auf ihrer Täuschung aufbauend möglich wurden, müssen neu überdacht und gegebenenfalls auch für nichtig erklärt werden. So schwer das jetzt auch angesichts der allgemeinen Abtreibungspraxis sowie schon praktizierter PID ist, und so schwer jetzt ein Eingeständnis der bisherigen Fehlentscheidungen- und Entwicklungen sein mag, so ist das immer noch leichter, als nach einem totalen Zusammenbruch unserer freiheitlichen Grundlagen. Es muß hier dringend ein Wandel stattfinden, bevor es zu spät ist. Selbst wenn das einem Programm, ähnlich dem aufwendigen atomaren Abrüstungsprogramm gleichkäme, weil schon ganze Wirtschaftszweige eigenmächtig und unverantwortlich auf dieser tötenden Forschung aufgebaut haben, bleibt uns das nicht erspart.

c )

Angepasste Klage für EU und USA

Eine angepasste Neufassung der Klage für die zuständigen Organe in den anderen europäischen Ländern und den USA auf Basis ihrer jeweiligen Verfassung und für die EU auf Basis der Menschenrechtskonvention und Einreichung bei diesen Organen. Im Zuge der Terroranschläge vom 11. 09 .2001 war von einem Angriff auf den ganzen zivilisierten Westen die Rede. In noch stärkerem Masse gilt das für diesen manipulativen, kaum greifbaren Angriff auf die freiheitliche demokratische Welt, der bei Erfolg für den ganzen Westen sehr viel weitreichendere katastrophale Folgen haben würde als ein WTC-Crash. Der WTC-Crash nimmt sich demgegenüber aus wie ein Ablenkungsmanöver.

In eigener Sache

________________________________________________

Wegen der knappen Zeit müssen eventuell genauere Angaben nachgereicht werden. Die Klage sollte eigentlich schon vor der für diese Woche geplanten Gesetzesvorlage zum Stammzellenimport in Karlsruhe sein. Das war einfach zu knapp.

Ich beginne mit einem kurzen Bericht meiner persönlichen Erfahrung rund um die Bioethikdiskussion und versuche dann im Hauptteil, die Klage als solche in Zuordnung zum GG zu begründen. Ich hoffe, dass beides zusammen dann mein Anliegen ausreichend klar vermitteln kann.  


 

 Beschwerde gegen wen?

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Die Beschwerde richtet sich gegen Unbekannt. Ich vermute eine unerkannte, noch undefinierbare Gruppe von Personen, eine Lobby,  einzeln und verteilt innerhalb verschiedenster gesellschaftlicher Gruppierungen, auch religiösen, die mit einem gezielten manipulativen Eingriff in die landesweit vorbereitende Diskussion zum Thema Stammzellenimport, das abschließende Abstimmungsergebnis in der Bundestagsdebatte am 30.01.2002 verzerrt haben, um einen weiteren ‚weichen‘, unblutigen Schritt im Angriff auf die Demoktatie, als dem Fernziel zu erreichen.

Es sei ausdrücklich betont, dass ich persönlich relativ wenige Personen als unbekannte Hintergrundakteure vermute, die sich dieser letztlich in der gesamten zivilisierten Welt geltenden Verfassungswidrigkeit bewusst sind. Sie wissen aber, dass ihre Impulse mit der Zeit eine ‚hervorragende‘ Eigendynamik entwickeln, die ihnen zuarbeitet, solange der Souverän manipulativ ahnungslos gehalten wird und wichtige andere Dinge für seinen Lebensunterhalt zu tun hat oder gar mit anderen etwas groberen, sensationelleren, nervenkitzelnderen Bedrohungen wie Terrorismus und Rechtsradikalismus befasst sein muss. So nach dem Motto, das Volk beschäftigen, in Angst halten, streicheln, bis der Maulkorb fertig ist.

Demgegenüber ist der größere Teil der Ausführenden, etwa einzelner Wissenschaftler, der Bundestagsabgeordneten, der Regierung, der Verbände und der Medien mehr oder weniger selber ahnungsloses Opfer etwa durch fachliche Unkenntnis, charakterliche Schwachstellen, menschliches Versagen, Unachtsamkeit, Gleichgültigkeit, Egoismus oder Angst. Die meisten waren und sind ahnungslose, unbewusste Handlanger dieses verfassungswidrigen landesweiten Vorgangs. Gerade aber diese allgemeine Ahnungslosigkeit macht den kräftigen Schub der Manipulation aus.

Es soll und kann hier keine Regierung, kein Bundestag, keine Forschung, keine Wissenschaft, keine Medizin und keine Medienanstalt insgesamt an den Pranger gestellt werden. Es sollte aber ernsthaft verhindert werden, dass das tödliche Ergebnis einer groß angelegten Völkermanipulation zum selbstzerstörerischen Gesetz für einen freiheitlich demokratischen Westen avancieren könnte

Ich sage dies aufgrund langjähriger Erfahrungen, Beobachtungen, und Studien. Sie lassen mich erkennen, dass diese so gut gedachte, landesweite Diskussion gezielt als Instrument ebenso landesweit gegen die Verfassung manipuliert wurde. Die Bioethik erscheint mir als ein Teil des gesamten Ziels.


Im Folgenden versuche ich nur das aufzuzeigen, was für alle offenkundig werden kann. Details der ganzen Palette der Manipulationsmöglichkeiten aufzuführen, ginge hier zu weit. Das Ganze läßt mich jetzt aber zu der Überzeugung kommen, dass es sich bei der momentan in der zivilisierten westlichen Welt allseits zu beobachtenden Gewaltbereitschaft und scheinbarer moralischen und demokratischen Schwäche, etwa gegen Gewalt von Rechts oder Terrorismus kaum um natürliches menschliches Einzelversagen oder natürliche Einzelbosheit vieler und in Summe handeln kann, als vielmehr um den gezielten Mißbrauch gerade all dieser Schwächen mittels ihrer Verstärkung und Instrumentalisierung durch ein paar wenige Akteure im Hintergrund. Nichts ist übler, als die charakterlichen oder andere Schwächen eines Menschen durch Instrumentalisierung für fremde Zweck gezielt zu verschärfen.

Die Demokratien dürfen ruhig so viel Selbststand haben und sich zugestehen, dass solche Entwicklungen nicht wirklich aus ihrer Kinderstube sein können.

Ich glaube, dass wir dringend begreifen müssen, dass im Informationszeitalter die wahren Kriege zunehmend so mitten unter uns und unmerklich sogar mit uns ausgefochten werden, wenn wir nicht gezielt in dieser Richtung wachsam sind und als Handlanger immun werden. Wir müssen lernen, zuallererst diese ‚Kriege‘ unmöglich zu machen. Die traditionellen militärischen Kriege erledigen längst andere Aufgaben.

Es liegt nahe, dass man gerade gegenüber Politikern und Regierungen diese Waffen der Manipulation einsetzt, denn hier werden ja die Gesetze auf den Weg gebracht, die die Akteure für ihre undemokratischen Ziele zurechtbiegen wollen.

Die Bundestagsdebatte war das Ergebnis einer von unbekannt vorbereiteten üblen Volksmanipulation gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung.

 

 

Anklage

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Anklagepunkte zusammengefasst

Die Bundestagsdebatte vom 30. 01.2002 ist in mehrfacher Hinsicht symptomatisch für eine aktuelle Bedrohung unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates, die jetzt besonderer Aufmerksamkeit bedarf.

1.) Gemäß Artikel 19(2) wird durch eigenmächtige Veränderung seines Wesensgehalts gegen Artikel 2 verstoßen.

Kurz: Wir können in einem Zeitalter in dem der Mikrokosmos dem Makrokosmos in nichts an Bedeutung und Fähigkeit nachsteht auch hier rein logisch zu dem Schluß kommen, dass das, was beim erwachsenen Menschen ein homogenes, untrennbares, erfahrbares Ganzes ist, auch in der ersten winzigen DNA so sein muß, wenn diese, wie erwiesen, in ihrer biologischen Grundlage der Biologie des erwachsenen Menschen in nichts nachsteht.


2.) Die Veränderung in 1) wird gemäß Artikel 18 und gegen Artikel 5 (3) Satz 2 und gegen Artikel 1 dem Souverän manipulativ aufgezwungen

Kurz: eine Irreführung des Souveräns durch Manipulation der öffentlichen Meinung ist ein Angriff auf die dem Menschen lebensnotwendig innewohnende und ihn mit den anderen Menschen gesund und in Freiheit zum Souverän verbindende geistige Kraft, die Trägerin seiner Würde ist.

3.) Die Manipulation in 2) bewirkt gemäß Artikel 18 gegen Artikel 1 und gegen Artikel 5 (3) und in beabsichtigten kleinen, in einem Kontinuum aufeinander aufbauenden Verstößen gegen Artikel 19 (2) die Schwächung und, wenn das Kontinuum nicht unterbrochen wird, schließlich Entmachtung des Souveräns als Garant der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Kurz: Massenmanipulationen ermöglichen unblutige Angriffe auf die Demokratie.

 

 

Begründung

Vorab meine, die Beschwerde auslösende, persönliche Erfahrung rund um das Thema.

Spät erst, im September 2001 hatte mich schließlich das Thema eingeholt. Die grosse Bedeutung war mir zwar halbbewusst immer klar gewesen, aber selber stark in Anspruch genommen, musste ich, wie so viele andere natürlich denen vertrauen, die in Sachen Bioethik verantwortlich und kompetent aktiv werden konnten oder mussten.

Das Bild, dass sich mir zu diesem späten Zeitpunkt bot, löste bei mir Erstaunen, Unbehagen und Besorgnis aus. Zuerst einmal stand ich aber, wie vermutlich viele andere auch, unter dem Einfluß der, wie unter Punkt 3.2 beschriebenen Volksbetäubung, die mir als solche aber noch nicht bewusst war. Je mehr ich mich dann wegen einer Unterschriftenaktion über das Internet mit der Materie befasste und TV-Sendungen mit ihren stets irreführenden emotionalen Beiträgen sah, Abgeordnetenbriefe aus einer vorangegangenen EU-Aktion erhielt, um so mehr empfand ich diese Betäubung, der man sich in Berührung mit der öffentlichen Debatte nicht entziehen konnte, bewusst als Betäubung. Ich spürte immer stärker, dass da grundsätzlich etwas falsch lief. Bei bioethischen Fragen im Fernsehen oder in der Zeitung verspürte ich von Anfang an bei der Art, wie sie präsentiert wurden, Unbehagen und eine dadurch ausgelöste unreflektierte Unsicherheit und Unruhe. Ich war gezwungen dem nachzugehen.

Es kam unvermeidlich der Punkt, an dem ich schließlich vor mir selber STOP sagte und mich fragte, was da mit mir eigentlich passiert. Dieses mich selber wach rütteln war die Wende. Ich erkannte jetzt allmählich mit Besorgnis deutliche Parallelen zu ähnlichen betäubenden Erfahrungen in kleineren sozialen Gefilden, die mich seinerzeit auch – weil es mir unmittelbar schadete - zu einer Auseinandersetzung mit diesem gesellschaftlichen Symptom zwangen.

Mir wurde klar, wo meine Unruhe ihre Wurzel hat. Ich musste feststellen, dass ich mal wieder, diesmal allerdings in weitaus größerem Ausmaß, mich ahnungslos inmitten einer riesigen üblen Manipulation wiederfand, die offenkundig längst in der Öffentlichkeit im Gange war, mir persönlich aber erst jetzt allmählich bewusst werden konnte. Ich hatte bei meinen bisherigen Beobachtungen des Symptoms immer die stille Hoffnung, dass das Ganze noch recht kleine Ausmaße hat. Diese Inszenierung nun spricht aber eine andere Sprache. Bleibt zu hoffen, dass es der erste größere Versuch war.


Es gab allerdings bisher auch noch keine Situation, die ein Ausmaß in dieser Größenordnung hätte verraten können. Das Thema Embryonenforschung war seit langem erstmals eines von solch grosser Bedeutung, dass es landesweit zu einer bewusst geführten Diskussion kommen konnte. (Zumindest war ich vorher nicht an solchen beteiligt ) Nur so konnte jetzt auch in dieser Größenordnung eine Manipulation durchgeführt werden und sich – zumindest mir - manifestieren.

Dass ich das wahrnahm, (und immer noch wahrnehme, denn das hat noch nicht aufgehört) hatte verschiedene Gründe, aber der Hauptgrund war, wie gesagt, meine Vorerfahrung mit solcher Art übler Manipulationen in kleineren sozialen Gefilden. Deshalb ist mir klar, man kann niemandem einen Vorwurf machen, der, weil er die Lüge nicht wahrnimmt, unversehens zum Handlanger wird. Eine Wahrnehmung ist unter normalen Bedingungen nahezu unmöglich. Und das ist auch der Grund, warum ich mich jetzt als Einzelperson zwar privat, aber sicher als Sprachrohr sehr vieler Einzelner mit einer Klage an das BVerfG wende. Der Spruch, "man kann ja nichts tun" ist leider allseits sehr ‚beliebt‘, aber für mich nicht akzeptabel.

In bin aber auch überzeugt davon, und deshalb darf obiger Spruch für mich nicht gelten, dass  meine künstlerische und berufliche Sondersituation in ihrer gesamten Konstellation wie von Gott eigens geführt diese Beobachtungen und Erkenntnisse möglich gemacht haben.

Vielleicht zeigt sich ja, dass Gottes Timing nach wie vor genial ist und dies gerade der richtige Zeitpunkt ist.

  

Geholfen hat mir  im Weiteren bei dieser Debatte das reflektierende Schreiben der vielen Mails, die ich – in der Hoffnung, etwas bewegen zu können - anfing, mit einiger Mühe an alle Abgeordneten zu schicken. Die ‚Rechnungen‘, die da in der landesweiten Diskussion aufgemacht wurden, stimmten in meinen Augen einfach alle nicht. Um in dem Bild zu bleiben, ich fing an mit zu ‚rechnen‘. Das klärte auch meine eigenen Gedanken, die Sie im Folgenden in Auszügen finden werden. Es kann wegen der Kürze der Zeit natürlich nicht alles sein.


 

1.

Begründung im Einzelnen

Lüge 1: Änderung des Wesensgehalts von GG § 2

Die eigenmächtige Verfremdung des Wesensgehalts der Grundrechte in §1, §2, §3, §4, §5 von Seiten einer gemischten Lobby aus Forschung, Wirtschaft und Politik mit der Behauptung, ausgesprochen oder unausgesprochen, es sei offen und diskutabel, ob der Embryo ganzer Mensch und Person sei, §19(2) richtet sich gegen die Verfassung. Durch die so implizierte Deklaration des Embryos zum Nichtmensch gelingt der ‚Trick‘ der Aushöhlung des Grundgesetzes anders herum, als auf dem Wege über eine letztlich nicht zulässige Verfassungsänderung. Nicht das Gesetz wird kurzerhand eigenmächtig verändert, sondern die Definition des Menschen. So kann man’ s – wenn man Wissenschaftler ist - leider auch machen.

1.1 Erkenntnis für die Wissenschaft längst glasklar

Die Erkenntnis, dass schon in der ersten befruchteten Eizelle der Embryo ganz Mensch ist, ist der Wissenschaft seit geraumer Zeit glasklar, nicht aber so selbstverständlich dem allgemeinen Volk. Dennoch wird diese Tatsache von Wissenschaftlern und Politikern und anderen ebenso lange schon verdrängt oder geleugnet. Dem Volk werden Begriffe um die Ohren gehauen, die vornehm letztlich alle nur eines umschreiben: tötende, selektierende und züchtende Embryonenforschung. Und das für Heilung? Es werden nicht nur dem Volk Begriffe um die Ohren gehauen, es wird ganz einfach schon konkret so mörderisch geforscht, während dadurch für nicht tötende, heilende Forschung Geld und kostbare Zeit verloren gehen.

1.2 Verdrängung der Realität?

Bei den meisten Wissenschaftlern wird dieses Vorgehen, wie schon gesagt, eine Art Verdrängen sein, damit sie etwa, ohne sich mit den neuen Tatbeständen folgenreich auseinandersetzen zu müssen, einfach weiter ungestört am Embryo experimentieren können. Es gibt glücklicherweise derer, die die geforderte Achtung vor dem Embryo aus sich heraus und in Achtung des Grundgesetzes verantwortungsvoll wahrgenommen haben und sich erst gar nicht an einem tötenden Forschungszweig beteiligt haben.

 

 

1.3 Lüge ermöglicht Angriff auf Grundrechte

Wie sich jetzt in der Debatte dem ahnungslosen Bürger gezeigt hat, gibt es aber offenkundig derer, die bewusst diese Lüge der Unwissenheit über den Beginn menschlichen Lebens verbreiten und solche, die sich sehr schnell dadurch manipulieren lassen. Wozu? Soll diese Manipulation als Mittel eingesetzt werden, um Schrittchen für Schrittchen mit dem Druckmittel der Forschungsfreiheit die demokratische Verfassung de facto außer Kraft zu setzen? Geeignet dafür ist diese Lüge jedenfalls ausgezeichnet.

Ein Eingriff in die Keimbahn aus anderen als heilenden Zwecken für das in diesem Embryo beginnende Menschenleben ist jedenfalls ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Selbstbestimmung dieses Menschen. §2 (2) und weil Angriff auf diesen Menschen auch Angriff auf die Demokratie. Will man also auf diese Weise hinten herum die Verfassung außer Kraft setzen? Ganz einfach dem Embryo das Menschsein absprechen, auf daß sich die Spanne der Freiheit des Geistes zwischen Geburt und Tod in eine immer kürzere rein biologisch begründete Funktionalität und Perfektion zwängen muss, bis ihm dann der Atem in dieser Welt ganz ausgeht?

Ein bewusstes außer Kraft setzen wollen der Verfassung müßte nicht einmal eigens öffentlich geäußert werden und wer würde dies auch tun. Es ist ganz schlicht automatisch dadurch gegeben, dass hier die einen freien Menschen über andere freie Menschen als Objekt verfügen wollen, egal wie vornehm man das dann betitelt und mit welchen Tricks man den anderen Menschen erniedrigen will. Und das mit Staatsgeldern, per Gesetz und ohne diese anderen Menschen befragen zu können. Ein Mensch wird dem anderen preisgegeben. Da das aber rechtlich nicht darf, sagt man einfach wider besseres Wissen, die erste DNA sei kein Mensch. Die Freiheit der Forschung macht‘ s möglich. Oder doch nicht?


 

1.4 Geburt war ein einziger Prozess von 9 Monaten

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bill of Rights in USA und hier später auch unserer Verfassung, war in der wissenschaftlichen und der allgemeinen Erkenntnis die Geburt ganz einfach ein Prozess von neun Monaten. Man kann gut und gerne davon ausgehen: in der allgemeinen Vorstellung begann die Geburt mit der Empfängnis. Das war aus der Natur und dem biologischen Wissensstand heraus eine einzige Sache.

Es ist widernatürlich und verfassungswidrig hier heute einen Unterschied machen zu wollen, nur weil wir ein bißchen schlauer geworden sind.

1.5 Unsicherheit kann Grundrecht nicht aufheben.

Aber selbst wenn grundsätzliche neue Unsicherheit ob des Beginns menschlichen Lebens herrschen würde, so wäre die oben beschriebene Eigenmächtigkeit dennoch verfassungswidrig. Warum? Ein bisher allseits eindeutiges Grundrecht kann nicht einfach, weil durch Forschung scheinbar uneindeutig geworden, von ein paar Wissenschaftlern für sich privat als ungültig erklärt werden. Das wäre Wildwestmanier und würde in diesem konkreten Fall den Fortschritt unserer zivilisierten Welt weit in den Stand des Kannibalismus zurückversetzen. Das neue moderne Outfit würde daran nicht viel ändern.

1.6 Gerade mehr Vorsicht und Achtsamkeit sind gefragt

Diese neue Unsicherheit ob des Beginns menschlichen Lebens müsste im Gegenteil eben gerade bei den Wissenschaftlern weit größere Vorsicht und Achtsamkeit gegenüber dem Menschen auslösen und nicht umgekehrt. Sie hätten die Pflicht, aus sich heraus von tötender Forschung Abstand zu nehmen und sollten nicht auch noch – wie in verschiedenen Debattenbeiträgen postuliert - darob gelobt werden, dass sie großzügig und verantwortlich auf das Ende dieser manipulierten Diskussion warten, von der sicher einige wußten, dass sie ohnehin nach all der ‚guten‘ Vorbereitung nur sie selber bestätigen würde.

Diese Manipulation hat mich, wie so viele andere, über längere Zeit unmittelbar gelähmt, weil man so von den Wissenschaftlern und Politikern erst einmal wahrlich nicht denken will. Es hat gedauert, bis mir neben all meinen anderen notwendigen Aufmerksamkeiten klar wurde, was da mit mir geschieht und ich mich von ihrer Suggestion befreien konnte.

 

 

1.7 Neue Fakten emotional einholen

Diese Manipulation wird auf dem Rücken einer unserer großen emotionalen Schwachstellen möglich und geschickt ausgenutzt. Wir sagen z.B. immer noch, die Sonne geht im Osten auf, obwohl wir auch längst wissen, dass sich die Erde um die Sonne dreht. Da macht es uns keine Probleme, entgegen unserer liebgewonnenen Gewohnheit, den neuen Sachverhalt zu akzeptieren und doch die Sprache beizubehalten. Dass unsere wahre Geburt sich in einem Mikrokosmos von Zelle abspielt, das ist für unsere Sinne einfach äußerst schwer zu greifen. Und wie leicht läßt sich für einen Forscher eine Zelle aus dem Embryo herauslösen. Mit nahezu jeder Bioethikmeldung im Fernsehen, sieht man die Zelle und die Pipette. Die banalisierende Wirkung für die Emotionen ist perfekt.

Wir müssen heute schlicht und ergreifend für uns selber den Begriff Geburt für das Ereignis der winzigen Zellbefruchtung erst einmal emotional einholen, müssen unsere noch recht grobschlächtigen Geburtsvorstellungen den neuen Erkenntnissen eines ‚Universums in einer Nusschale‘ anpassen, der Tatsache, dass in dieser winzigen ersten befruchteten Zelle sich bereits der Mikrokosmos von Mensch voll existent verbirgt.

Das ließe sich aber sehr wohl auch medial in Volkes Bewusstsein vermitteln und wäre dann keine Lüge mit tödlichen Konsequenzen.

1.8 Der leibhaftige ganze Mensch

Der Embryo ist mit der DNA und allem was dazu gehört der leibhaftige ganze und geistige Mensch dem das Grundgesetz in seiner Leibhaftigkeit Unversehrtheit und in seiner Geistigkeit Würde zusichert.

Es ist übel, dass hier mal wieder und diesesmal auf dem Wege der Forschung durch die Hintertür des zum Zellklumpen verleugneten Embryos versucht wird, eine Diskussion los zu treten, die ihn legitim umbringen will und unser aller Fundament, den Menschen zur Disposition stellt und Recht und Gesetz aus den Angeln und über den Menschen erheben will.

1.9 Rechtsperson mit Grundrechten?

>>Die Hoffnungen der zuständigen Wissenschaftler sind inzwischen geläufig. Wieder beispielhaft: Ersatz zerstörter Hirnzellen bei Parkinson- und Alzheimer-Kranken, Therapie der multiplen Sklerose, Heilung von Querschnittslähmungen, Erneuerung zerstörter Herzmuskelzellen nach schweren Infarkten; Erneuerung der Knochenzellen in Fällen von Osteoporose; und in fernerer Zukunft vielleicht: die Herstellung vollständiger transplantabler Organe.

Kein solches Ziel könnte die verbrauchende Forschung an Embryonen rechtfertigen, wenn diese wären, was sie nicht sind: Rechtspersonen mit Grundrechten auf Leben und Menschenwürde. Weil sie das in ihrem frühesten Stadium aus prinzipiellen Gründen nicht sein können, erscheint mir das Resultat einer Abwägung ihres Verbrauchs mit den moralisch hochrangigen Zielen, die dabei verfolgt werden, evident: Die Embryonenforschung zu solchen Zielen ist moralisch zulässig.<<

So schreibt Reinhard Merkel in seiner Sysiphusarbeit zum Aufdröseln der komplizierten teils widerrechtlichen Zusammenhänge, die bereits rund um den Embryo und das ESchG aus der großen Manipulation hervorgegangen sind:

>>wenn diese wären, was sie nicht sind: Rechtspersonen mit Grundrechten auf Leben und Menschenwürde<<

Womit begründen Menschen über Menschen solche Lüge? In einem Zeitalter in dem der Mikrokosmos dem Makrokosmos in nichts an Bedeutung nachsteht, außer der Unfähigkeit unserer grobschlächtigen Sinne, für beide in gleicher Weise Emotionen zu entwickeln, um diese Realitäten gleichwertig unserem stets hinterher hinkenden Bewusstsein einpflanzen zu können?

Wenn es nur dieses allzu menschliche Problem ist, wird es sich einholen lassen. Doch ist es das alleine?

 

 

2.

Lüge 2: Tödliche Vergiftung statt Heilung. § 1

Der Lebenskraft jeder Demokratie, dem Geist gegenseitiger, Leben tragender Hochachtung ihrer Träger widerfährt existentielle Vergiftung im Falle der gegenseitigen Erniedrigung ihrer Individuen als unfreiwillige Objekte zur Tötung der Einen zwecks Heilung der Anderen. Diese Vergiftung gemeinsamen Lebensgeistes als tödliche ‚Nebenwirkung‘ der versprochenen wunderbaren biomedizinischen Zukunftsheilungen wird verleugnet oder nicht wahrgenommen.

2.1 Goldene Worte des Bundesverfassungsgerichts

Freiraum der Forschung

In einem Vortrag von Prof. Dr. Jutta Limbach heißt es und sie zitiert dabei das BVerfG: Denn der "Freiraum (der Forschung) ist nach der Wertung des Grundgesetzes nicht für eine von Staat und Gesellschaft isolierte, sondern für eine letztlich dem Wohle des Einzelnen und der Gemeinschaft dienende Wissenschaft verfassungsrechtlich garantiert."

Dazu sagt sie:

>>Goldene Worte des Bundesverfassungsgerichts, die deutlich machen, dass die Wissenschaftsfreiheit die Dimension der gesellschaftlichen Verantwortung grundsätzlich nicht ausblenden darf. Ist aber der Schutzbereich der verfassungsrechtlichen Garantie der menschlichen Würde tangiert, so hat die Freiheit der Forschung zurückzutreten, weil diese den obersten Rechtswert unserer Verfassung darstellt. <<

2.2 Geistige Vergiftung verhindert wahre Heilung.

2.2.1Töten um zu heilen?

Man könnte nun meinen, dass genau das – Forschung zum Wohle des Einzelnen und der Gemeinschaft - mit der embryonalen Forschung zwecks Heilung ja angestrebt wird und ihr mithin der Freiraum zur embryonalen Forschung trotz Tötung gewährt sein muss.

Jedoch, das basiert, aufbauend auf der in Punkt 1), auf einer weiteren Täuschung.

Kann ich in einem gemeinsamen biologischen und geistigen Lebensraum, wie ihn jede kleinste menschliche Gemeinschaft und die Menschheit als Ganze bildet, - es kann ja keiner alleine - hier einen Menschen töten, um mit ihm im selbigen Lebensraum dort einen Menschen zu heilen? Kann ich hier eigenmächtig willkürlich – wenn auch mit hehrer Heilungsabsicht - Leben Anderer der Tötung preisgeben, um dort bevorzugt Leben zu heilen, zu optimieren, zu züchten? Kann das dann wirklich zum Heile des so biomedizinisch Geheilten sein?

2.2.2 die Leben tragende dritte Kraft

Noch genauer: können zwei aufeinander angewiesene vernunftbegabte und geisterfüllte Menschen, die sich beide bekanntermaßen nicht selber verdanken, sondern einer gemeinsamen dritten Kraft außerhalb oder oberhalb oder unterhalb oder im Inneren ihrer selbst, können sie diese dritte Kraft angreifen, ohne sich selber dadurch anzugreifen? Und können sie den jeweils anderen Menschen als Träger dieser dritten Kraft angreifen, ohne dadurch diese dritte Kraft und sich selber als auch Träger dieser dritten Kraft zu verletzen?

Kann es also überhaupt auch zum Wohl des so ‚geretteten‘ Einzelnen sein, wenn diese dritte unantastbare Kraft im getöteten Anderen angegriffen wurde und es somit zu unser beider Schädigung war?

Kann diese dritte Kraft, die unser beider und unser gemeinsames Leben begründet, von der wir also beide leben und an der wir beide Anteil haben, es wollen, dass wir beide uns gegenseitig umbringen, während wir doch damit auch diese dritte Kraft je für uns selber und für den anderen ausschalten, also dazu verurteilen, uns die Kraft zu entziehen, weil wir sie nicht wollen?

Wären wir überhaupt geistige, soziale vernunftbegabte Wesen, wenn es nicht diese eine uns verbindende dritte Kraft gäbe, die uns beiden innerlich ist, uns beiden Gutes will, unser gegenseitiges Gutsein will und genau dieses unser Wollen braucht, um uns schließlich und tatsächlich im Guten verbinden zu können?

 


2.2.3 Hingabe statt Preisgabe

Wenn es also von Seiten des Getöteten – angesichts noch unterentwickelten embryonalen ‚Bewusstseins‘ keine bewusste, freiwillige, liebende Hingabe im Geiste der Leben tragenden dritten Kraft sein konnte, sondern – weil ohne die Möglichkeit bewusster Hingabe - gegen sie gerichtete, willkürliche Preisgabe durch den ebenso mit ihm in und aus dieser dritten Kraft lebenden Anderen, kann das dann überhaupt zum Wohl des biomedizinisch Geheilten sein, wenn er sich selber damit also im Geiste auf empfindlicher, lebensnotwendiger Grundlage schädigt????

2.2.4 die dritte Kraft Träger der unantastbaren Menschenwürde

Diese uns also einzeln durchdringende und gemeinsam verbindende Kraft, dieser eine Geist ist letztlich gemeint mit der Menschenwürde, von der Artikel 1 spricht. Diese dritte Kraft, dieser verbindende Geist der Liebe in uns und zwischen uns, der uns trägt und verbindet und Beziehung erfahrbar macht, er ist Träger der unantastbaren Würde. Er ist in der Tat der in Wahrheit Unantastbare in und zwischen uns, in unseren Zellen in unserer DNA, in unserer Lebensenergie in unseren Beziehungen.

Die Unantastbarkeit besagt aber eben gerade, dass wir nicht vermögen, ihn anzutasten. Wir sind unfähig dazu. Es ist das Dilemma dieser ganzen Diskussion, dass hier so gesprochen wird, als müßten wir, als müßte der Staat die Menschenwürde schützen. Als könnten wir über diese Unantastbarkeit befinden. Das ist sehr irreführend, denn der Geist IST unantastbar. Genau solche Überlegungen geben Einigen die Illusion, als könnten sie daran etwas ändern.

2.2.5 Aber warum dann brauchen wir eine Verfassung und erregen wir uns so, da wir doch ohnehin nicht vermögen, sie anzutasten?

 

 

Das hat seinen uns allen bekannten Grund. Die Unantastbarkeit einer Kraft, die wir einzeln und gemeinsam lebensnotwendig brauchen ist für uns aus der Natur des Sache heraus eine Autorität. Was wir und der Staat müssen, ist, dieser Tatsache der Unantastbarkeit gerecht werden. Wenn wir nicht wollen, dass sie uns abhanden kommt, müssen wir sie mit dem Bewusstsein einholen und mit unserem Sein beantworten. Mithin gibt es etwas, was wir in der Tat eben auch gegenüber dieser unserer ureigensten Lebenskraft vermögen: Wir können diesem Lebensgeist und seiner sich uns gebenden Kraft unser Bewusstsein verschließen. D.h. unser begrenztes Bewusstsein und unsere noch grobschlächtigen Sinne, die es stark mitbeeinflussen, kann sich vormachen, es ohne ihn zu können. Auch unser ebenso grobschlächtiges Instrument Gehirn kann bei allem hochgradigen Intellekt, sich vormachen, es ohne ihn zu können. Unser Bewusstsein kann ihn tatsächlich ausklammern. So etwa auch die Wissenschaft.

Unser konkretes Leben hingegen kann ihn in keiner Weise ohne krankmachende und schließlich tödliche Folgen ausklammern, aber unser in Entwicklung befindliches Bewusstsein mit seiner stets vorläufigen Beschränktheit kann das vorübergehend, ja mitunter ein Leben lang, je nach Konstellation ganz locker. Und das muß nicht einmal unbedingt schaden.

2.2.6 Ein Beispiel

So kann z.B. ein einfacher Handwerker, der seine Arbeit gut verrichtet eventuell ein Leben lang mit seinem Bewusstsein zwar den Geist verdrängen, zumal, wenn er wenig Gelegenheit hatte seine Wahrnehmung bewusst einzuholen und zu schulen, kann aber intuitiv in der täglichen Praxis dabei ganz im Einklang mit dem Geist leben. Während ein Intellektueller ausgestattet mit Machtbefugnis mit einer gegen den Geist gerichteten Lehre ganze Völker verführen und in den Untergang führen kann, wovon wir ja schon einige hatten. Er könnte sich glücklich preisen, wenn seine geistlose Lehre nicht so eifrig und fatal aufgegriffen würde. Wenn aber mehreres zusammenkommt, die Idee, das Geld, die Praxis, der passende Charakter, wie sich das mit der Bioethik anbahnt, dann beginnt ein übler Countdown für viele.

Das sind die Konsequenzen, die uns schicksalhaft bekannt sind. Dann stolpern wir von Katastrophe zu Katastrophe, nach denen wir eventuell, glücklicherweise jedesmal neu ein bißchen wacher werden für die Anforderungen des Geistes. Aber haben wir das auch im 21. Jahrhundert noch nötig? Ich plädiere dafür, es endlich ohne Katastrophe zu versuchen. Das ist politisch preiswerter, menschlich friedlicher, biologisch organischer und gerade jetzt in der Frage der Bioethik lebenswichtig für die ganze Menschheit.


 

2.2.7 Eigentor

Denn den Geist mit dem Bewusstsein ausklammern, obwohl unser Leben ihn unverzichtbar braucht, bedeutet, dass wir uns selber tödlich treffen, wenn wir versuchen die Rechnung ohne ihn aufzumachen. Salopp gesagt, ist das ein echter Schuß in den Ofen, ein Eigentor. Vor diesem Eigentor wollen wir ja uns selber mit der Verfassung bewahren. Soweit haben wir das durch die vielen Fehltritte im Laufe der Geschichte ja denn doch inzwischen begriffen.

Der mit der Menschenwürde angesprochene Geist ist nicht nur das Gut eines Einzelnen, sondern gerade auch das eine uns verbindende, gemeinsame Gut. Ein Geist, den wir alle gleichermaßen ganz real zum atmen brauchen. Also kann ich doch nicht innerhalb ein und demselben gemeinsamen Energieraum des Lebens, erfüllt von ein und demselben Geist, hier töten, um dort zu heilen, ohne damit auch diesen Geist tödlich zu treffen, den hier und dort beide gleichermaßen in gemeinsamer Mitte, also auch der Geheilte, zum Leben unveräußerlich brauchen. Wie sollte der Geheilte dann wirklich geheilt werden können? Und kann das dann je zum Wohle der Gemeinschaft sein?

Hier erfahren Leib und Geist, also die medizinischen Belange und die seelischen Belange eine untrennbare Kopplung, die auch die Biotechniker nicht beiseite schieben dürfen. Den Psychologen ist das ja schon länger empirisch klar.

2.2.8 nur scheinbare biomedizinische Heilung

Der ‚Geheilte‘ wird also biomedizinisch nur vorübergehend und scheinbar geheilt, wenn ein anderer dafür unfreiwillig getötet wird, weil der uns tragende gemeinsame Geist des Friedens und der verbindenden gegenseitigen Liebe durch die Preisgabe und Erniedrigung des anderen, von uns verdrängt, vertrieben, abgewürgt, ‚getötet‘ d.h. für uns unzugänglich gemacht wird.


Sind wir im 21. Jahrhundert so blind zu meinen, dass hätte keine Wirkung. Hatten wir nicht schon genug Katastrophen, die genau das belegen.

Hier wird für rein biomedizinische Heilung nicht nur ein anderer Embryo getötet, sondern allem voran der tragende Geist, den der biomedizinisch Geheilte in menschlicher Gemeinschaft nachher selber lebensnotwendig bräuchte. Wozu aber sollte er dann noch medizinisch geheilt werden? Auf kurz oder lang bräche diese Gemeinschaft zusammen. Wenn solches gesetzlich legitimiert wird, hat ihr Countdown begonnen. Es ist schlimm genug, wenn es heimlich geschieht, aber per Gesetz würde solches die betroffenen Teile der Menschheit früher oder später in eine finstere Zeit stürzen.

2.2.9 kurzsichtiger ‚Biomaterialismus‘

Wenn ich rein kurzsichtig ‚biomaterialistisch‘ in die Welt schaue, kann ich vielleicht so denken: Des einen gesunde Gene sind des anderen biologische Heilung. Aber können wir im 21. Jahrhundert noch diese Blindheit kultivieren, dass das alles ist, was der Mensch so an sich hat und zum Wohlergehen für sich und gesunde Gemeinschaft braucht?

 

 

2.3 Rückbesinnung auf das Wesen der Grundrechte

In §1 (2) heißt es: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."

Diese unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte die nach Erkenntnis der vom Weltkrieg ernüchterten Mütter und Väter der Verfassung die Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt sind, und das Wesen der Grundrechte widerspiegeln, geben sich zu erkennen in dem einander Leben bejahenden Geist der Beziehungen zwischen den Bürgern. Dem steht der Geist der gegenseitigen tödlichen Erniedrigung diametral entgegen.

Den Müttern und Vätern der Grundrechte, ging es ja genau um die Grundlegung und möglichst unbezwingbare Bewahrung dieses gesunden Geistes.

Wo biomedizinische Heilung diesen Geist zerstört, ist Heilung eine Illusion.


 

2.4 Weit mehr als Intellekt

Gemeint ist hier mit Geist erkennbar nicht der Intellekt des Menschen, sein Verstand, seine Gehirntätigkeit. Dieser ist nur eines unserer Werkzeuge, mit denen wir im Laufe des Lebens unseres Geistes gewahr werden und unser Bewusstsein ausprägen und Geist von Ungeist unterscheiden lernen.

Der ganze Mensch mit Leib, Seele, Geist, wobei intellektuelle Tätigkeit leibliche Tätigkeit ist, eben unser Computer, ist komplett in der ersten DNA grundgelegt. Diese erste Zelle ist aber bei weitem noch nicht wirklich erforscht und verlangt, so wir sie je werden ganz erforschen können, behutsames Herangehen von außen, Leben schützend und heilend und nicht den Elefanten im Porzellanladen. Eben weil hier nicht nur die Biologie sondern die ganze Persönlichkeit grundgelegt ist, kann man davon ausgehen, das hier der ganze Mensch schon voll existent und unantastbar da ist. In diesem Sinne wird die traditionelle wissenschaftliche Methode speziell der westlichen Wissenschaft der DNA nicht gerecht. Es wird z.B. wie in einem Nebensatz abgehakt, dass sie etwa nicht nur die Körpergene beinhaltet. Diese machen gerade mal 10% aus. Und selbst diese 10% sind noch nicht entschlüsselt. Die übrigen 90% als Abfall oder Überfluss zu bezeichnen ist wissenschaftlich eine Todsünde und hat für den Menschen lebensbedrohliche Folgen.

Biochemische Methoden alleine sind für wirklich heilende Forschung am Embryo und nicht tötende, wie derzeit in westlichen Landen so selbstzerstörerisch angestrebt nicht der Weisheit letzter Schluß und gefährlich einseitig. Auch Forschung kann in Sackgassen geraten, wenn sie Gesetze der Natur und des Geistes vergewaltigt. Auch Forschung hat die Autorität des Lebens anzuerkennen und der Unantastbarkeit des unsere Natur wirkenden Geistes Rechnung zu tragen.

2.5 Geist und DNA untrennbar, unveräußerlich

Die Menschenrechte sind einzig deshalb unverletzlich und unveräußerlich, weil ihre Wurzeln eben nicht nur im biologischen Menschen festmachen, sondern vor allem im unverletzlichen, unveräußerlichen Geist, der diesem leibhaftigen Menschen, seiner Biologie – seiner DNA - existentiell untrennbar innewohnt und die zentrale Kraft seines und unseres gemeinsamen Lebens ist.

Was wissen wir denn schon über unsere wahren zwischenmenschlichen Kommunikationsebenen und über die Bedeutung des Geistes und seiner lebenspendenden Kraft, die uns verbindet und über ihren unmittelbaren Bezug zu unserem Leib, also der DNA.?

Wenn Wissenschaftler keine geeignete Herangehensweise, kein geeignetes ‚Mikroskop‘ für den Geist haben, dann heißt das nicht, dass seine Kraft für den Menschen nicht unveräußerlich da ist und dass wir ihn nicht wahrnehmen könnten. Dann müssen Biologen sich vielleicht auch mal mit allen anderen Wissenschaften zusammentun, um eigene Betriebsblindheiten und Grenzen zu überwinden und vorsichtig zu werden mit der trotz Mikroskop grobschlächtigen biomedizinischen Methode und eine Ahnung zu bekommen, welch ein Elefant im Porzelanladen der DNA sie sein können, wenn sie tötende Embryonenforschung betreiben.

Mit Letzerer würden wir jedenfalls unsere Sinne für die Wahrnehmung des Geistes Schritt für Schritt vollends ausschalten. Den Geist als solchen können wir zwar nicht zerstören. Wir können ihn weder zerstören noch erschaffen, er ist, wie gesagt, unverletzlich und unveräußerlich, aber wir können ihn für uns tödlich ausklammern, indem wir unsere Wahrnehmung zerstören. Mit dem Ziel der tötenden Embryonenforschung sind wir hierin leider voll auf Kurs. Ich kann schon verstehen, wenn ein Wissenschaftler den ganzen Tag nur diese winzigen Zellen unter dem Mikroskop vor Augen hat, dass er dabei ein Blackout bekommen kann für das, was sich da wirklich vor ihm abspielt. Aber hat er nicht die Freiheit und die Fähigkeit sich die rechten Vorstellungen zu machen. Ein Fließbandarbeiter muß sich ja auch, um normal und gesund und im Geist zu bleiben, andere Vorstellungen vom Leben machen, als ihm die immer gleiche öde Handbewegung suggeriert.

 

 

2.6 Vater Staat und Mutter Religion.

Wenn eine Gesellschaft alles Materielle und seine eigene rein biologische Existenz, in einer Art ‚Biomaterialismus‘ zu sehr verherrlicht, dann gerät der dem Menschen innewohnende Geist in den Zustand der Unterdrückung und das Volk wird krank, weil ihm die zentrale geistige Kraft genommen wird.

2.6.1 Wesensgehalt von Artikel 2,4,5

Wenn also eine Gesellschaft alles Materielle und seine eigene rein biologische Existenz, in einer Art ‚Biomaterialismus‘ zu sehr verherrlicht, sodass im Bewusstsein des Volkes Verdunkelung und eine Wahrnehmungsunfähigkeit für die Wirkkraft des Geistes sich breit macht, weil die Aufmerksamkeit der Bürger und des ganzen Volkes ihm nicht mehr ausreichend zugewandt ist, dann gerät der dem Menschen innewohnende Geist in den Zustand der Unterdrückung, ja quasi Kreuzigung. Das bedeutet, das Volk wird krank. Mit anderen Worten dieser überzogene Biomaterialismus wird verfassungswidrig, weil er der Freiheit und dem Frieden, den Grundpfeilern der Demokratie die zentrale geistige Kraft nimmt.

Der Wesensgehalt von § 2, 4 und 5 beruht auf dieser Erkenntnis. Wenn medial einseitig stark geförderter ‚Biomaterialismus‘ – wie heute allseits zu beobachten, die Religionen z.B. an den Rand zu drängen beginnt, ist das Missbrauch der Meinungs- und Pressefreiheit gegen die Grundrechte, weil das für eine Demokratie selbstzerstörerisch ist, denn wahre auf Gott bezogene Religionen leisten für den Erhalt dieser zentralen geistigen Kraft einer Demokratie den Hauptanteil, sie versorgen gleichsam die Kinderstube des Geistes für die Nation. Deshalb kann es auch nicht angehen, dass Fragen des Geistes zum Objekt einer Mehrheitsabstimmung des Parlaments werden. Religionen sind nicht Opium für das Volk sondern die Gebärmutter für die Seele der Nation, und sollten hier in Fragen des Geistes ein entscheidendes Wort institutionell mit sprechen können. Es kann nicht genügen, dass man das alleine unabhängigen Abgeordneten überläßt.

Wenn also Vater Staat zuläßt wie machtbesessene, geldgierige Wirtschaftsräuber aller gesellschaftlichen Bereiche der Mutter Religion und ihren Kindern bedrohlich den Lebensatem nehmen, sollte er aufhören ahnungslos zu fragen und zu staunen, wo denn all die Gewaltbereitschaft, Bildungsschwäche, Gleichgültigkeit und Politikverdrossenheit etc. seiner Kinder herkommt.


 

2.6.2 Unterdrückung des Geistes in Wirtschaft und Medien

Es ist zu beobachten, dass genau das seit geraumer Zeit verstärkt, zum Teil unwissend geschieht. Wenn aber Religionen ihre Kraft und ihre Finanzen vorrangig für die Befähigung der Menschen zur Wahrnehmung des Geistes, zur Entfaltung seiner Kraft und ihrer Bewahrung im Alltag zum Aufbau stabilen, friedlichen Miteinanders investieren und – da sie nicht auf materiellen Gewinn hin arbeiten können - von daher dann wenig übrig bleibt für große eigene Medienprojekte, um notfalls gegen die Unterdrückung des Geistes in Wirtschaft und Medien aktiv zu werden, dann können Letztere nicht hingehen und dem Biomaterialismus publizistisch egoistisch einseitig ungeniert des Profits wegen so sehr frönen, dass er den Kindern der Religionen, mithin den Kindern der Demokratie, den Lebensatem nimmt.

2.6.3 neue krebsartige Variante der Unterdrückung des Geistes

Meine langjährigen Beobachtungen und Erfahrungen zeigen , dass sich hier zusätzlich eine noch sehr unbekannte weitaus subtilere Variante der Unterdrückung des Geistes neuerdings breit macht, die erst ganz wenige wahrnehmen und die sich deshalb noch ungestört aber gefährlich ausbreiten kann. Und sie tut dies in allen Bereichen, auch innerhalb der Religionen.

Das besondere Problem liegt darin, dass man die Manipulation die diese Unterdrückung mit sich bringt, nur bei aufmerksamer Beobachtung eines gesamten Prozesses, seinen Eckpfeilern und seiner Ergebnisse festmachen kann. Folglich kommt es darauf an, früh diese krebsartigen Prozesse zu erkennen. Das genau ist aber das Problem, denn wenig Menschen können die Zeit und Aufmerksamkeit für solche zwischen den Zeilen ablaufende Prozesse haben. Das braucht eigene Aufmerksamkeit und Befähigung.

In meinen Augen ist die Bundestagsdebatte für dieses Symptom ein Alarmsignal ersten Grades. Wenn man sich den Tagesablauf der Abgeordneten ansieht und überhaupt ihre Tätigkeit in ständiger Berührung mit der Öffentlichkeit, dann wundert es nicht, wenn sie solche Hintergrundprozesse nicht in den Blick bekommen können und um so anfälliger werden. Sie haben wenig Freiraum und das genau wissen die, die so etwas tun.

Darauf im Detail einzugehen führt hier zu weit. Da das Symptom neu ist, wird eine kurze Schilderung nicht ausreichen. Die Manipulationsbeispiele in Punkt 3 sind z.B. eine Erscheinungsform dieser Variante. Wenn speziell innerhalb von Religionen sich ausbreitend, kommt ein zentraler Faktor neu dazu:

der Ungeist wird mit Power als Geist ausgegeben und will sich in der pluralen religiösen und demokratischen Gesellschaft einen Platz gleichwertig neben dem Geist erobern.

Mit anderen Worten eine Lüge sucht den Platz neben der Wahrheit. Die Power, d.h. die Sicherheit und Dreistigkeit mit der das geschieht, ist auch hier, wie unten in 3.2 aufgeführt, ein Mittel erster Betäubung.

Wir werden neu zu unterscheiden lernen müssen zwischen Geist und Ungeist und einen Weg finden müssen zum Schutz des Geistes und der Religionen in ureigenem Interesse der Demokratie.


 

3.

Missbrauch der Meinungs- Presse- und Forschungsfreiheit

Unter Missbrauch der Meinungs- Presse- und Forschungsfreiheit (§18, § 5(3) Satz2) wird mit einer breit angelegten Verschleierungskampagne, Betäubung, Manipulation, eine gegen die Grundrechte gerichtete eigenmächtige Neudefinition des Menschen dem Volkesbewusstsein eingehämmert, um Fakten zu schaffen und unauffällig in kleinen Schritten die Entmachtung der menschlichen Freiheit einzuläuten.

3.1 Volksmanipulation

Die Akteure haben, wie schon in Punkt 1) gesagt, nicht nur für sich selber das Menschsein des Embryos geleugnet. Sie ändern damit nicht nur einfach den Wesensgehalt der Grundgesetze für sich selber. Vielmehr verbreiten sie diese eigenmächtige Veränderung aktiv suggestiv unters Volk. Das hat zu dem Gipfel der Bundestagsdebatte geführt, dass jetzt eben diese Lüge obendrein für die Öffentlichkeit mit Volkesguthaben finanziert, massiv medial inszeniert und suggeriert wurde, als wüsste niemand, wann menschliches Leben denn nun beginnt. Sie haben die breite öffentliche Diskussion, die an sich für allgemeine Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung gedacht war, missbraucht, um ihrerseits breit und öffentlich über diese unerlaubte Verfügbarkeit des Menschen breit zu diskutieren und diskutierender Weise sie für selbstverständlich in Volkes Bewusstsein zu pflanzen. Man muss sich das mal vergegenwärtigen. Das ist zumindest im Bundestag bereits gelungen. Da fragt es sich angesichts der dahinter stehenden Power in der Tat, inwieweit auch dieses Ziel noch Mittel zu einem ganz anderen unausgesprochenen Zweck einzelner Akteure ist, die das Parlament so zu ihrem Handlanger umfunktionieren wollen.

3.2 Betäubung

Die Selbstverständlichkeit mit der das Gesetzwidrige, also die Manipulation des Grundgesetzes, in Gang gesetzt wird, macht die gelungene Betäubung aus. Selbst der kritischte Mensch fällt auf solche Sicherheit im Gebaren erst einmal herein, wenn er nicht gerade bewusst in dieser Hinsicht wachsam geworden ist oder eben stark im Geist und ein sicheres Gespür für den Ungeist, der hinter der Lüge steckt, entwickelt hat.

 

 

3.3 Verschleierung

3.3.1 Suggestion von Heilungen

Auffallend war die allseits praktizierte Suggestion phänomenaler Heilungsversprechen, die bei näherem Hinsehen sich in Wohlgefallen auflösen.

Aber selbst wenn sie sich nicht in Wohlgefallen auflösen würden, so wäre hier äußerste Vorsicht angesagt. Natürlich kann man hingehen und einen Menschen erschlagen, um ihn dann zu sezieren und zu sehen, was genau ihn beim Erschlagen getötet hat. Das wäre dann aber Kannibalsimus hoch drei modernster Art.

3.3.2 TV-Einseitigkeiten

Offenkundig ist man (wer?) seit der Abstimmung bemüht jetzt weitere emotional einschlägige Beispiele für die Öffentlichkeit zu liefern, um die bereits gelungene Volksbetäubung zu vervollständigen. Da wird ein Geschwisterchen in vitro selektiert und gezeugt, um dem lebenden kranken Bruder später gesundes Gewebe liefern zu können.

Emotional ist das einfach bewegend, dass das funktionieren soll und dem kranken Kind, das da im Fernsehen der Welt gezeigt wird, so wunderbar geholfen werden soll. So steht das dann da. Am Ende wird zwar auch eine Gegenposition zitiert oder per Interview vorgetragen, aber der emotionale Effekt steht, hat keinerlei Gegengewicht. Seine betäubende Wirkung kann sich todsicher entfalten.

Selektiertes In-Vitro-Kind für den kranken Bruder

Keine Rede von dem tödlichen Angriff auf Geist und Seele der beiden Kinder, der Familie und der Gesellschaft durch die mit der Selektion verbundene Tötung weiterer Embryonen. Keine Rede von der unfreiwilligen Verplanung des In-Vitro-Kindes. Es ist schon schlimm genug, wenn Kinder für elterliche Karrierewünsche herhalten müssen und dadurch in der persönlichen Entfaltung behindert werden. Aber solche Besitzergreifung eines anderen Menschen greift an die Substanz und noch niemand weiß, was daraus würde. Den ausgesuchten Eltern wird gewiß der Himmel versprochen... oder auch eine Hölle bezahlt.......

Keine Rede von einer möglichen massiven Beeinträchtigung des In-Vitro-Kindes durch Fehler der Wissenschaft, die noch nicht erkannt werden, weil sie den Durchblick in unserer DNA bei weitem nicht hat und auch nicht wissen kann, ob sie ihn je haben wird.

Worum geht es wirklich?

Wer glaubt denn wirklich, dass es den Wissenschaftlern allen wirklich so edel um die kranken Menschen geht. Es gibt derer sicherlich. Aber vermutlich sind diese mit heilender Forschung befaßt und finden deshalb nicht die große Aufmerksamkeit. Der Aufwand für die tötende züchtungsorientierte Forschung ist so hoch, daß mir niemand erzählen soll, der momentane Druck entstamme wirklich allein dem Wunsch, schwerstkranke, meist alte Leute zu heilen. Kommt dieser grosse Schub nicht ganz woanders her? Vielleicht gibt es ja aus privater Hand für die tötende züchtungsorientierte Forschung mehr gutes Geld, als für die wirklich heilende Forschung.

Der Irrsinn, zu glauben, im biologischen Sinn auf dem Wege der Züchtung perfekte Menschen machen zu können und dann keine Krankenhäuser mehr zu benötigen, mag modernen Biomaterialisten mit für den Geist abgestumpften Sinnen natürlich verführerisch leicht in den Sinn kommen, mit heilender menschenwürdiger Forschung hat das nicht viel zu tun. Auf tötender Embryonenforschung wiederum kann nur Elend wachsen. Die Folgen des Kontergan, hat man auch nicht abwägen können. Hier geht es um viel, viel mehr. Der Blindheit einer geistlosen Forschung Embryonen anzuvertrauen, ist gesellschaftlicher Selbstmord.


3.3.3 Sezierende Forschung

Wer die Einheit von Leib, Seele, Geist zwecks Forschung gewaltsam auseinander dividieren will, um etwa nur dem Geist oder der Seele die Grundrechte zu zusprechen und am Leib munter tötend experimentieren zu können, der hat wohl nicht begriffen, dass im menschlichen Leben der Leib für Geist und Seele und umgekehrt Geist und Seele für den Leib unabdingbar sind und dass solches sezierendes Forschen folglich zerstört, also Mord ist. Er verstößt gegen mehrere Grundrechte gleichzeitig, wie oben aufgezählt und vor allem gegen die in §2(2) genannte "körperliche Unversehrtheit".

Selbst wenn man keine ausgeprägten Sensoren für geistige Realitäten hat, so kann man rein logisch zu dem Schluß kommen, dass das was beim erwachsenen Menschen ein homogenes untrennbares Ganzes ist, auch in der ersten winzigen DNA so sein muß, wenn diese, wie erwiesen, in ihrer biologischen Grundlage der Biologie des erwachsenen Menschen in nichts nachsteht.

Solange wir keine ‚nicht-tötenden’, heilenden, meschenwürdigen Wege der Forschung am Embryo kennen, dürfen wir nicht an ihm forschen.

3.4 Sprachliche Irritationen

3.4.1 Debattenbeiträge

In einigen Debattenbeiträgen des Bundestages waren deutlich erkennbare Widersprüche zwecks Verschleierung (?) in sprachlicher Hinsicht zu finden. Etwa der Umgang z.B. mit dem Begriff Zelle. Mal war eindeutig die totipotente Zelle gemeint, dies aber nicht gesagt und ein anderes Mal war die pluripotente Zelle gemeint und nicht definitiv so benannt, sodaß beim unwissenden Zuhörer ein falscher Eindruck und Unsicherheit entstehen musste. Da man davon ausgehen kann, dass nicht alle Abgeordneten sich gleich intensiv mit der Thematik befassen konnten, auf diese Beiträge also zum Teil angewiesen waren, war ein solches Vorgehen so unmittelbar vor einer Abstimmung unlauter und irreführend.


 

3.4.2 ein Job für sich

Derlei sprachliche Irritationen findet man im Vergleich der Zeitungsartikel und anderen zu diesem Thema auffallend oft. Es wäre ein Job für sich, solches aufzuspüren.

3.5 Täuschende unausgewogene Darstellung

3.5.1 Spiel mit den Gefühlen

Überspitzte Emotionalisierung des Themas in Volkesbewusstsein durch vorgeführte Szenen mit Schwerkranken, die angeblich auf Heilung hoffen können, die wiederum angeblich nur durch embryonale Stammzellforschung erreicht werden könne.

3.5.2 Irreführende Problemdarstellung

Es ist keinerlei Bemühen zu verzeichnen, dem getöteten Embryo ein Gesicht zu verleihen, dass auch emotional gegenüber dem erwachsenen Kranken, der auf Heilung wartet, Gleichgewicht erzeugt. Den neuen Medien dürfte das bei gutem Willen der Auftraggeber eigentlich kein Problem sein.

Einmal abgesehen von der damit bewirkten sachlichen Täuschung ist es dem Souverän gegenüber erniedrigend, unterdrückend, unverfroren Medien so gegen ihn gerichtet einzusetzen.


3.6 Künstliche Polarisierung

Die üble Methode der künstlichen Polarisierung der Standpunkte, wo sie in Wahrheit nicht zu polarisieren sind. Es wird z.B. Menschenwürde gegen Forschung gesetzt, Heilung gegen Freiheit, die Leibhaftigkeit des Menschen gegen Seele und Geist. Solches Vorgehen verrät keine gute Absicht. (s.Anhang)

3.7 Wortinhalte werden verändert

Der Inhalt von Worten mit allgemeingültigem Konsensbegriff wird einfach geändert und unmittelbar so verwendet und zum Teil ist die neue Bedeutung genau das Gegenteil der geläufigen. Das läßt Lüge für wahr erscheinen und schafft Unsicherheit und Unklarheit in Diskussionen. Wer es ehrlich meint, läuft auf.

Auf diese Weise ‚zweigleisig‘ und entgegen gesetzt benutze Begriffe sind etwa: Wahrheit, Ethik, Heilung, Menschenwürde. Man müßte vor jeder Diskussion erst einmal den Inhalt dieser Begriffe klären. Tut man dies nicht, denn läuft zwangsläufig der Ehrliche auf, weil er mit einer ‚Attrappe‘ kämpft.

3.8 Mißbrauch von Toleranz

Etwas ganz Delikates ist die Forderung von Toleranz und respektvollem Diskurs im Umgang mit der Lüge, die sich gleichwertig in die pluralen Beiträge einzureihen versucht, während sie ungeniert gegenseitigem Töten zu Gesetzeskraft verhelfen will. In dem oben (Punkt2.2) aufgezeigten Zusammenhang zwischen der dritten Kraft, der unantastbaren Menschenwürde und dem Töten wird deutlich, dass die Lüge gleich danach anzusiedeln ist, in ihrer Leben gefährdenden Wirkung auf den Geist.

 

 

 

4. 

Missbrauch der Rechtsstaatlichkeit

Wenn Gesetze nur noch als selbständges, allein vernunftorientiertes Reglement gelten und aus ihrem existentiellen Bezug zum Menschen und seiner in der Verfassung verankerten Freiheit und Würde herausgelöst werden, kann Rechtsstaatlichkeit auch der Diktatur dienen und den Souverän entmachten. Solcher Missbrauch markiert auch Meilensteine des bioethischen Angriffs auf den Souverän. [§19(2)]


4.1 Rechtsstaatlichkeit als Schutzraum der Lüge

So zum Beispiel wird Rechtsstaatlichkeit zum Schutzraum der Lüge umfunktioniert, dadurch dass im pluralen Spiel der Meinungen bei einer solch eigenmächtigen Vorgehensweise auch für Ungeist und Lüge Toleranz scheinbar postuliert werden kann, wie z.B. die Lüge über den Beginn menschlichen Lebens das ungeniert einfordert. Meinungsfreiheit z. B. gewährt der Lüge zunächst einen legitimen Platz an der Seite der Wahrheit, wann immer sie losgelöst vom Grundrecht der Menschenwürde gesehen wird. Weil auch sie gegen die für alle Beteiligten lebensnotwendige dritte Kraft gerichtet ist, behindert Lüge die freie Entfaltung der Persönlichkeit (§2) auf allen drei Seiten einer zwischenmenschlichen Beziehung: bei dem der lügt, bei dem Betrogenen und vor allem in der für alle Beteiligten so wichtigen gesunden Beziehung zwischen beiden.

4.2 Gesetze werden gegeneinander ausgespielt

Geschieht solches mit Hilfe von Gesetzen, dann ist das verfassungswidrig. Ohne wirklichen Bezug zum Menschen, werden dann Gesetze gegeneinander so ausgespielt, dass sie Unrecht schützen. Im Falle der aktuellen Debatte soll tötende Embryonenforschung legalisiert werden, weil Forschungsfreiheit angeblich mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit kollidiert ( §5(3) mit §2 ). Dafür wird kurzerhand in Frage gestellt, ob denn der Embryo schon ein Mensch sei. Die Frage alleine schon genügt, man braucht nicht einmal lügen. Die edle Frage, verbunden mit der hehren Absichtserklärung, schwere Krankheiten heilen zu wollen, macht die Lüge vornehm und den Verfassungsbruch unkenntlich.

4.3 Aufhebung bis zur Nullwirkung oder Derogation

Losgelöst von den Grundrechten, also vom Menschen, lassen sich nahezu alle Gesetze wunderbar kneten oder bis zur Nullwirkung gegenseitig aufheben und zurechtbiegen bis Demokratie nicht mehr Unrecht behebt sondern zum ‚legitimen‘ Instrument einer Unrechtsdiktatur geworden ist.


 

4.4 Grundrechte privat nicht relevant???

Wenn in einem an die Verfassung gebundenen Rechtsstaat all das als erlaubt gilt, was nicht eigens in einem Gesetz als unerlaubt benannt wurde, so kann das kaum heißen, dass dadurch all das, was offenkundig gegen die Grundrechte geht und gerade wegen der Anständigkeit der Bürger gesetzlich noch nicht bemüht werden musste, ebenso erlaubt ist.

4.4.1 Beispiel: Lücke im ESchG??

Beim Nationalen Ethikrat ist z.B. zu lesen:

>>Durch das geltende Embryonenschutzgesetz ist in Deutschland die Herstellung menschlicher embryonaler Stammzellen verboten. Ihre Einfuhr und Verwendung sind jedoch gesetzlich nicht geregelt. Ob ein rechtliches Verbot oder ein forschungspolitisches Veto ausgesprochen oder ob der Import ausdrücklich freigegeben werden soll, ist insbesondere eine Frage der ethischen Beurteilung. <<

Man höre und staune. Und das wagt ein Nationaler Ethikrat öffentlich nieder zu schreiben !! Solches kreuzknobel Rechtsdenken ist für den gesunden Menschenverstand Missbrauch der Freiheit gegen die Freiheit, nichts anderes. Jeder bescheidene Handwerker würde das begreifen. Unsere intellektuelle Elite hingegen vergreift sich vor lauter Intellektualität? Was wunder, dass dann derlei konstruierte ‚Lücken‘ auch als willkommene Trittbretter gegen die Verfassung eingesetzt werden. Das ist ja dann ganz legitim, wenn schon die Elite das darf. Es ist einfach nicht zu fassen, dass man sich das hat bieten und sich davon hat einschüchtern lassen. Wenn die Herstellung der Stammzellen aus Gründen der Menschenwürde verboten ist, wie kann dann der Import erlaubt sein, auch wenn das kein Gesetz regelt? Wenn es sich bei dem Verbot für die Herstellung der Stammzellen um ein allgemeines Gesetz handeln würde, wäre das eventuell berechtigt, aber hier geht es doch um ein Grundrecht. Der Stammzellenverbot stellt doch die Verbindung mit einem Grundrecht her.


 

4.4.2 Beispiel: Toti- und pluripotente Zellen

(s. auch Punkt 3.4.1) Die Behauptung pluripotente Zellen dürften im Gegensatz zu totipotenten Zellen importiert und zur Forschung freigegeben werden ist noch so ein Hammer. Wenn für beide Zellen zuvor bereits ein Embryo getötet wurde, egal wo, ob im Ausland oder Inland, dann ist solche Behauptung, die sich gar noch dahin versteigt, einen Importverbot pluripotenter Zellen als verfassungswidrig nach §5 (3) zu deklarieren, während der Bezug zu §18 und §19(2) in der Öffentlichkeit einer Bundestagsdebatte als Vertretung des Volkes verschwiegen wird, in meinen Augen eine massive Verletzung der dritten Kraft, (s. 2.2) die der Souverän lebensnotwendig braucht, also ein übler Angriff auf den Souverän.

Oder will man ihm demnächst auch Herzen zur Transplantation anbieten von Menschen, die dafür zuvor im Ausland getötet wurden?

Die in Punkt 3 erwähnten Manipulationen bauen auch auf dieser eigenmächtigen Gesetzesentwurzelungsmethode auf. Es wird der Wesensgehalt der Grundrechte § 19(2) wie selbstverständlich eigenmächtig verändert, danach gehandelt und die öffentliche Meinung wird Schritt für Schritt in diese Richtung manipuliert.

4.5 Wesensgehalt der Bill of Rights

Wenn die Mütter und Väter der Verfassung vor 50 Jahren von "körperlicher Unversehrtheit" sprachen, so meinte der Wesensgehalt dieser Worte ganz gewiss den ganzen Menschen und von seiner Empfängnis an. Und das meinten sie auch, wenn sie, wie in den Bill of Rights in USA schrieben "alle Menschen sind gleich geboren" Der Wesensgehalt dieser Worte meinte hier eben selbstverständlich auch: "gleich gezeugt."

Mithin ist auch die amerikanische Verfassung, wie überhaupt alle Verfassungen freiheitlicher Demokratien, dem Embryo verpflichtet.


 

4.6 keine friedliche Menschheit ohne freies Individuum

Dass es den Schutz des Embryos durch ein Grundgesetz schon überall im Westen gibt, ist aber nicht nur durch den beabsichtigten Wesensgehalt der Mütter und Väter der Grundgesetze zum Zeitpunkt seiner Festlegung so. Er liegt auch in der sozialen Natur des Menschen überhaupt begründet. Das wurde von den Verfassern mit Blick auf die uns innewohnende und verbindende dritte Kraft und der ihr zukommenden Würde nur erkannt und benannt. Keine menschliche Gemeinschaft existiert zudem ohne den Mensch als Individuum. Es gäbe keine Menschheit ohne leibhaftige Individuen und ihre Fähigkeit zu friedlichem partnerschaftlichem Miteinander. Das kann jeder aus sich heraus wissen.

4.7 Demokratie stirbt ohne freies Individuum

Deshalb genau kann man auch wissen, dass die Zerstörung eines Individuums und die generelle Absicht, solches zu erlauben, den Lebensnerv jeder menschlichen Gemeinschaft trifft. Demokratien können ohne das freie Individuum und die Garantie seiner biologischen und geistigen Freiheit nicht überleben. Gesellschaften in denen der eine über den anderen verfügen will, ihn zu eigenem Vorteil ausschlachten, ihn beherrschen will, haben keinen Bestand. Verbrauchende embryonale Forschung, sowie therapeuthisches Klonen ist genau solches zerstörerisches Tun.

Man hört zwar allseits, dass das nicht die Absicht ist, aber de facto wird das angesteuert.

Die Bundestagsdebatte und die dafür breite, vorbereitende Diskussion ist ein hilfreich eindeutiges Symptom für eine verfassunsgwidrige Volksmanipulation. In vielen anderen Fällen ist das nicht so klar zu erkennen. Unter diesem Aspekt, war die Diskussion gut, wenngleich sie in sich schon wegen des Diskussionsgegenstandes gegen die Grundrechte verstösst. Der Mensch kann kein Diskussionsgegenstand oder gar das Abstimmungsobjekt eines Bundestages mit sage und schreibe einfacher Mehrheit sein.

 

 

4.8 Verfassung ist für den Menschen da und nicht umgekehrt

Der Mensch ist das leibhaftige, intelligente, geisterfüllte Lebewesen für dessen persönliche und soziale Entfaltung Gesetz, Verfassung, Grundgesetz geschaffen und in Dienst genommen Losgelöst von den Grundrechten, also vom Menschen, lassen sich nahezu alle Gesetze wunderbar kneten oder bis zur Nullwirkung gegenseitig aufheben und zurechtbiegen bis Demokratie nicht mehr Unrecht behebt sondern zum ‚legitimen‘ Instrument einer Unrechtsdiktatur geworden ist.sind und nicht umgekehrt.

4.8.1 Umkehrung ist Entmachtung des Souveräns

Eine Umkehrung ist immer eine Entmachtung des Souveräns und ein Rückfall in Diktatur. Das kann eigentlich niemand ernsthaft wollen, aber doch kennt die Menschheit solche tödlichen Irrwege, die, wie schon in der Erzählung von Kain und Abel, dadurch entstehen, dass der eine Mensch sich über den anderen Menschen erhebt und ihn zu seinem Objekt machen will. Diese Art Besitz ergreifender, tödlicher Umgang miteinander steht der dritten uns eingegebenen und verbindenden Kraft als Quelle unserer Würde, diametral entgegen Diese Kraft bewirkt tief im Menschen ein Gesetz, das uns nicht zur Disposition steht. Wir können ihm nur gerecht werden. Man sollte meinen, dass wir das im 21. Jahrhundert begriffen haben.

4.8.2 der Zeitpunkt ist gekommen

Bislang konnten Diktaturen, Tyranneien, Despoten bei aller Gewalt und Unterdrückung den Menschen selber in seiner genetischen Grundlage nicht verändern und durch fundamentale Zerstörung seiner Freiheit zur Selbstbestimmung sich gefügig machen.

Der Zeitpunkt ist gekommen, dass so etwas in Aussicht steht. Und man darf erstaunt feststellen, dass hier sofort und mit Wucht die Entwicklung vorangetrieben wird. Nüchtern besorgt muss man allerdings gerade so gut feststellen, dass diese Wucht gewiss nicht vorrangig den weit entfernten Heilungsaussichten gilt, sondern doch wohl eher der sofort möglichen Selektion und Züchtung. Wer Embryonen tötet, weil seine Vorstellungskraft für ein ‚menschliches Universum in der Nußschale‘ bei dem Anblick des Winzlings in der Petrischale unter dem Mikroskop nicht reicht, der hat mit den anderen Experimenten auch erst dann ein Problem, wenn seine Forschungsfrüchte ihm außer Kontrolle geraten.

4.8.3 Logische Machtinteressen

Bei diesen Experimentieraussichten liegt es doch auf der Hand, dass Machtbesessenheit sich nicht mehr vorrangig in Politik niederläßt, sondern in der Forschung und Forschungssförderung und eher von hier aus die ‚unwissenden‘, weil mit konkreten anderen Dingen beschäftigten Politiker zu ihren Handlangern machen will. Die Manipulationsmöglichkeiten moderner Medien und auch ihrer wissenschaftlich fortschreitenden Erkenntnisse über Methoden der Massenmanipulation machen‘ s möglich.

Die Aussicht endlich wirklich an so fundamentaler Stelle den anderen Menschen in den Griff bekommen zu können, mit Selektion und Züchtung sich gar dienstbar machen zu können, wird so manchen Geldgeber und Machtmenschen für die Realität des Geistes im Menschen endgültig blind machen und ihn zum großen scheinbaren ‚Freund‘ der Forschung mutieren lassen.

Und so wird dann wie das Selbstverständlichste auf der Welt ‚souverän‘ über Grund- und Naturgesetze hinweggesehen und einfach tötende Forschung praktiziert und etabliert.

Dass man nun auch noch die Dreistigkeit besitzt, sich Staatsgelder aus den Taschen des Souveräns zu ‚erschließen‘, spricht Bände über den fortgeschrittenen Status der Manipulation.

 


4.9 Internationaler Kontext

Beim Nationalen Ethikrat war zu lesen:

>>Der Nationale Ethikrat hat die Aufgabe, sich zu den ethischen Fragen zu äußern, die sich durch die Entwicklung der Lebenswissenschaften stellen und einer öffentlichen Klärung bedürfen(...........) Seine Überlegungen müssen schließlich der Tatsache Rechnung tragen, dass viele der zu erörternden Fragen nur im Kontext internationaler Verbindlichkeiten zu behandeln sind<<

Ich begreife das mal wieder nicht. Es dürfte doch klar sein, dass jeder einzelne Mensch eben gerade wegen seiner Würde auch zunächst einmal ganz alleine für sich die moralischen Entscheidungen zu treffen hat, unabhängig von seinen Mitmenschen. Für Staaten, zumal solche, die ebenso auf Menschenwürde gründen, kann es doch nicht anders sein. Und wenn alle Welt mordet, weil sie nicht begreift, dass sie mordet, dann muß ein Land, das dieses begreift seine eigenverantwortliche Entscheidung treffen und gegebenenfalls als erstes mit diesem Morden aufhören und gegenüber internationalen Verbindlichkeiten Zivilcourage zeigen.

Wir Deutschen hätten allen Grund dazu.

 

 

5.

 Manipulativer Angriff auf Freiheit und Demokratie

Die bisher geschilderten Symptome sind in der Summe ein unblutiger, quasi ‚sanfter‘ aber äußerst übler Prozess des stillen Angriffs auf die freiheitlich demokratische Zivilisation in Deutschland, in Europa und in USA von innen her. Bleibt zu hoffen, dass das ein Anfangsstadium ist.

5.1 Ein Beispiel aus der Diskussion bezeichnend für unblutigen Prozess gegen Demokratie in Deutschland.

Der Autor Reinhard Merkel/‘die Zeit‘ bringt ein Beispiel, um in seiner Argumentation gegen den Embryo als Rechtsperson zu demonstrieren, das Kontinuumsargument. Für mich löst die Tatsache, dass er just dieses Beispiel bringt, eine rote Lampe aus. Überhaupt fällt mir bei den diversen Artikeln auf, dass die Befürworter der tötenden Forschung nicht selten die oben beschriebenen Methoden aufweisen. Für mich zeigt das, woher der Wind wirklich weht.

Das Zitat:

>>Man muss ihn (Embryo) freilich nicht allein nach seinem aktuellen Status beurteilen. Und genau das ist der Sinn des zweiten unserer Argumente, des Kontinuumsarguments. Was damit gemeint ist, hat am besten das BVerfG in seinem ersten "Fristenlösungsurteil" von 1975 formuliert: Der menschliche Entwicklungsprozess sei "ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist". Daher sei es willkürlich, einen solchen "Einschnitt" zu markieren. Deshalb müsse der Lebens- und Würdeschutz schon mit dem Anfang der embryonalen Entwicklung einsetzen.

Das ist das tragende Argument der Entscheidung. Erstaunlich ist dies deshalb, weil es einen klassischen, nämlich seit der Antike bekannten Fehlschluss demonstriert. Dass ein Vorgang ein Kontinuum darstellt, bedeutet keineswegs, dass man in ihm keine gut und willkürfrei begründeten "Einschnitte" machen könnte. Wer zweifelt, folge mir wieder in ein Beispiel der Veranschaulichung: Ein Mann von 1,50 Meter Körpergröße ist ein kleiner Mann; 1 Millimeter mehr an Größe macht ganz gewiss nicht den entscheidenden Unterschied von "klein" zu "groß" aus. Nun fahre man mit der Addition jeweils eines Millimeters fort (und wer Zeit und Geduld hat, kann auch mikrometerweise zählen): Jedes Mal markiert der Vorgang nicht den entscheidenden Einschnitt, vor dem der Mann "klein" und nach dem er "groß" genannt werden muss. Wenn ich richtig rechne, muss man die Addition genau tausendmal wiederholen, um bei dem Ergebnis zu landen, dass ein Mann von 2,50 Meter Größe ein kleiner Mann sei.

Keiner dieser Übergänge stellt einen "scharfen Einschnitt" zwischen klein und groß dar, wie ihn das Verfassungsgericht für einen Willkür-ausschluss verlangt. Dennoch können wir völlig willkürfrei zwischen einem kleinen Mann von 1,50 Meter und einem großen von 2,50 Meter unterscheiden, genauso wie wir zwischen stockdunkler Nacht und sonnenhellem Tag unterscheiden können, auch wenn im Zwielicht der Morgendämmerung keine einzige der dabei verrinnenden Hundertstelsekunden einen "scharfen Einschnitt" markiert, vor dem es dunkel und nach dem es hell gewesen wäre.<<

 

 

5.1.1 Die sanfte unblutige Entdemokratisierung

"Dass ein Vorgang ein Kontinuum darstellt, bedeutet keineswegs, dass man in ihm keine gut und willkürfrei begründeten "Einschnitte" machen könnte."

Einmal abgesehen davon, dass der Autor mit seinem Beispiel dem im Artikel gemeinten völlig falsch begegnete, so ist die Beschreibung des sanften Übergangs zwischen zwei sehr unterschiedlichen Größen, die der Autor hier demonstriert, in sich exakt ein Beispiel für genau die Vorgehensweise der Manipulation, die gemäß dem Willen der Hintergrundakteure, unsere Demokratie langsam aber sicher entdemokratisieren soll. Für mich ist das auffallend. Die Minischritte bzw. Einschnitte, werden von den meisten in der Regel nicht wahrgenommen, weil sie nicht weh tun, nicht auffallen, eben nicht willkürlich einschneiden oder weil man es in wichtigen Dingen nicht so genau nehmen.

Hier wird also eine unerlaubte Veränderung durch sanfte Schritte ermöglicht, um dann die so hintergangenen plötzlich vor vollendete Tatsachen stellen zu können. Und da moralische bzw. demokratische Halbheiten zu jeder Zeit leichter Konjunktur haben, funktioniert das bestens. Mit vielen kleinen Halbheiten, in je ein Gesetz verwandelt, gelangt man zur grossen Veränderung ohne irgendeinen Aufstand. Jetzt z. B. all die Gesetze wieder rückgängig machen zu müssen, die solche moralischen Halbheiten konstatieren und den Weg der Entdemokratisierung des Souveräns markieren, das dürfte sehr schwierig sein. Es bleibt uns aber nicht erspart, wenn wir eine Katastrophe grossen Ausmasses vermeiden wollen.

 

 

5.2 Neue Gefahr für die Demokratie

5.2.1 Massenmanipulation zerstört Demokratie

Im Informationszeitalter wird es dringend notwendig, dass wie Wege finden mit den neuen Spielarten verfassungswidriger Massenmanipulationen umzugehen, sie zu erkennen und zu ahnden und den Souverän gezielt fördern, diese Wachsamkeit zu übernehmen. Das jedenfalls sind die neuen ‚Kriegsschauplätze‘ gegen die Demokratie.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass solche massenmanipulativen Angriffe auf die Verfassung eine sehr ernst zu nehmende neue Gefahr sind. Die NPD ist dagegen harmlos, es sei denn, was allerdings wahrscheinlich ist, auch sie wendet diese ‚weichen‘ manipulativen Methoden an oder – was noch wahrscheinlicher ist - ist selber Opfer solcher Methoden. Letzteres ist am Wahrscheinlichsten. In diesem Fall wird der Rechtsradikalismus zwecks Instrumentalisierung für andere Ziele verschärft.

5.3 Ungeist von Geist unterscheiden lernen.

Die Unterscheidung zwischen Geist und Ungeist ist , wie schon in 2.6.3 gesagt angesichts solcher Entwicklungen für uns alle unabdingbar. In einer freiheitlichen Demokratie, die eben gerade nicht durch einzelne Herrscher geführt sein will, die etwa dem Volk die Arbeit abnehmen, zu erkennen, was gut ist und was nicht, sondern in der das Volk alle Staatsgewalt hat, also auch unterscheiden können muss, ist das unerläßlich.

An zwei Diskussionsbeiträgen läßt sich das Problem der Unterscheidung der Geister deutlich machen. In einem Artikel in ‚die Welt‘ über den Berliner Bioethik-Kongress der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zitiert Gernot Facius:


>>( Prof. Klaus Tanner, ev. Theol. Wittenberg) Rechtsregelungen müssten so gestaltet werden, dass sie Entscheidungen "gemäß unterschiedlicher moralischer Überzeugung offen halten". Das sei die Konsequenz aus der Auffassung, dass ethische Konflikte in der Rechtsordnung befriedet werden könnten.<<

>>Dieser Position widersprach der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, entschieden: "Damit wird von der Rechtsordnung die Kapitulation gegenüber in der Gesellschaft bestehenden Kontroverspositionen in ethischen Grundfragen verlangt und damit die radikale Aufgabe des Verständnisses des Grundgesetzes als einer Wertordnung."<<

Einmal abgesehen von dem auch hier manipulativ eigenmächtig konstruierten Widerspruch, der in Wahrheit nicht existiert und den Menschen in seinem Stadium als leibhaftigen Embryo auf eine moralische Überzeugung reduziert, spiegelt sich in diesen beiden Aussagen das ganze Dilemma, der schon erfolgreichen pluralistischen Integration der Lüge neben der Wahrheit, des Ungeistes neben dem Geist.


 

5.3.1 Demokratie und offene Moral

Der eine sagt, der Staat kann ethische Konflikte nur befrieden, wenn die Moral offen bleibt. Der andere sagt, dann seien die Grundrechte nicht mehr als Werteordnung verstanden und wirksam.

Die erste Position ist in Wahrheit eine Kriegserklärung an die Demokratie, die dem Krieg – mithin der Demontage der Demokratie - damit einen Türspalt öffnen will. Eine offene Moral kann unerkannt Ungeist und Lüge gleichwertig neben Geist und Wahrheit plazieren. Wenn man dann dafür Rechtskraft einfordert - und das geschieht - ist das der Anfang vom Untergang der Demokratie. Ich möchte hier nicht beurteilen, inwieweit Absicht dahinter steckt. Mir geht es nur um das Symptom. Dieser Satz hat diese Bedeutung. Wenn er ein bewusstes Mittel zum Zweck ist, ist das unverfroren. Wenn er als Lösungsansatz ahnungslos ernst gemeint ist, wird man einen Weg der Verständigung finden.

Diese Äußerung impliziert aber außerdem, dass ein Volk und die Menschheit als ganze keine lebensnotwendig gemeinsame Moral entwickeln kann. Die offene Moral soll die letzte Instanz sein. Solche destruktive Aussage ist noch gewichtiger und kommt ebenso einer Kriegserklärung gleich. Ob es dem Autor bewusst ist? Ohne den Willen zu gemeinsamer Moral, gibt es auch keinen Frieden. Der Prozess der diese gemeinsame Moral hervorbringen soll, der muss offen bleiben. Aber die eine Moral muss guten Willens angestrebt werden. Hier wird aber der Verzicht auf eine verbindende Moral gefordert. Das ist Demokratieselbstmord.

Eine Demokratie und überhaupt jede gesunde Gemeinschaft von Menschen kann mit Lüge und Ungeist auf Dauer nicht überleben. Sie kann sie zwar bis zu einem gewissen Maß verkraften und wird dies immer um der Menschen willen, die sich ihrer bedienen, oder ihr ahnungslos aufsitzen, tun wollen und müssen. Dieses gewisse Maß kann aber nur bedeuten, dass der Lüge und dem Ungeist die Möglichkeit eingeräumt wird, als solche bewusst zu werden. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit macht diese Artikulation zwecks Bewußtwerden möglich. Aber nie wird der Staat Ungeist und Lüge gleichwertig integrieren dürfen. Er kann ihnen per Gesetz keinen Handlungsspielraum freigeben.

Das bedeutet aber, dass sie von den Politikern und vom Souverän erkannt werden müssen. Auf diesem Hintergrund wiegt Manipulation am Volk doppelt schwer. Hier rückt sie ganz nah an modernen Völkermord heran.


 

6. 

Kein Land ist zu klein

Diese ganze bundesweit und Europa und USA weit von unbekannten Akteuren manipulierte riesige Diskussion ist ein, in der Wirkung fürchterlich großes menschenrechtswidriges Verhalten in allen westlichen Demokratien und bestens geeignet eine Katastrophe vorzubereiten.

Wenn wir in dieser Sache nicht vor unserer eigenen Türe kehren, wird uns die Befriedung etwa des nahen Ostens oder des Terrorismus nicht gelingen können. Es fragt sich nämlich, ob sie nicht ein Symptom unserer eigenen Krise der Menschenwürde sind.

ein so breiter Verstoß innerhalb des weiten zivilisierten Westens gegen den ihn zusammenhaltenden und lebensnotwendig tragenden Geist kann nicht ohne Folgen bleiben, wenn er nicht sofort gestoppt wird.

Kein Land in diesem Westen ist zu klein und zu schwach und zu abhängig von den großen, um hierin nicht eine qualitative moralische Wende von weltweit rettender Bedeutung einzuleiten


 

Den Souverän entschieden stärken

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Zum Ausgleich für die bereits vollzogene Manipulation, die eine wirkliche Sensibilisierung des Souveräns verhindert und vorrangig menschenunwürdig egoistische Emotionen angestachelt hat, wäre eine verbesserte, manipulationsfreie und vor allem im Einklang mit und nicht gegen die Menschenwürde gestaltete Neuauflage der landesweiten Diskussion und Finanzierung derselben für ein vertieftes, emotionsfähiges Bewusstsein vom Universum Mensch in der DNA der ersten befruchteten Zelle notwendig.

Wenn die Demokratie Bestand haben soll, muss der Souverän sich seines Menschseins, entsprechend den erweiterten Kenntnissen neu und öffentlich bewusst werden können und vor allem die Menschenwürde gemessen daran neu reflektieren und manifestieren können. Wie sonst sollte er sie wahren und ihr gerecht werden können.

Die Debatte hat aufgedeckt, dass er es in Relation zu den neuen Erkenntnissen noch nicht kann und das schon destruktive Kräfte in diese Lücke zu springen trachten.

Der Geist, die dritte Kraft, die uns Leben spendend durchdringt und verbindet und die Menschenwürde begründet, muß jetzt stärker von unserem gemeinsamen Bewusstsein eingeholt werden können. Nur so wird der Souverän auch den Ungeist rechtzeitig wahrnehmen können, der sich bevorzugt in Zeiten bedeutender menschheitlicher Entwicklungsschritte an den Schwachstellen ihres Übergangs in immer neuem, unkenntlichem Outfit dazwischen schiebt.


 

Anhang

zu Punkt 3 – Sprachliche Irritationen

In einem Artikel über den Berliner Bioethik-Kongress der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist z.B. zu lesen:


>>In Berlin meinte jetzt Tanner, mit der Zusammenziehung von Lebensschutz, Würdeschutz und Fertilisation auf einen genau datierbaren Punkt werde auch die im Grundgesetz und in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts anzutreffende Unterscheidung zwischen Würdeschutz und Lebensschutz weit gehend für ethisch bedeutungslos erklärt.<<

Und was wird hier wieder auf den Kopf gestellt? Waren diese Dinge je getrennt, auf dass eine sogenannte ‚Zusammenziehung‘ notwendig wäre. Im Gegenteil, von den Rednern wurde hier unausgesprochen eigenmächtig schon getrennt, was von Natur aus eines ist und deshalb immer schon eines war. Eine Trennung würde unser Lebensfundament zerstören. Das kann niemand wollen. Dennoch wird verbal damit operiert. Was also hat man damit vor?

Das ist eines der unverschämten Sprachspiele. Es wird wie selbstverständlich behauptet – mithin als Fakt vorausgesetzt -, da sei bislang etwas getrennt gewesen, was nie getrennt war. Die Eigenmächtigkeit dieser Behauptung wird so aber nicht eigens kundgetan, vielmehr wird in der Rede wie selbstverständlich schon drauf aufgebaut und mit dieser Prämisse gearbeitet. Das geschieht offenkundig bewusst.

Aber wo wird Würdeschutz und Lebensschutz in der Rechtsprechung unterschieden? Wer konstruiert denn hier wieder einen Gegensatz, um mal wieder die Freiheit des Menschen anzuknabbern?

>>Damit werde jeder, der anders votiere, verdächtigt, bewusst oder unreflektiert die Tötung von "kleinen Menschen" zu legitimieren.<<

Was für ein Begriff: "kleine Menschen"!!! Und "jeder, der anders votiere"..??? Kann ich mir herausnehmen für oder gegen das Leben eines Menschen zu votieren und auch noch Respekt dafür zu beanspruchen??


>> Rechtsregelungen müssten so gestaltet werden, dass sie Entscheidungen "gemäß unterschiedlicher moralischer Überzeugung offen halten". Das sei die Konsequenz aus der Auffassung, dass ethische Konflikte in der Rechtsordnung befriedet werden könnten.<<

Das ist wieder so ein unverschämt eigenmächtig konstruierter Widerspruch der in Wahrheit nicht existiert. Der Mensch in seinem Stadium als leibhaftiger Embryo wird auf eine moralische Überzeugung reduziert. Warum? Damit Mord legitimiert werden kann? Damit die andere ‚moralische Überzeugung‘, der Mord, die Ehre eines berechtigten Diskussionsobjekts erfährt?

>>Dieser Position widersprach der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, entschieden: "Damit wird von der Rechtsordnung die Kapitulation gegenüber in der Gesellschaft bestehenden Kontroverspositionen in ethischen Grundfragen verlangt und damit die radikale Aufgabe des Verständnisses des Grundgesetzes als einer Wertordnung."<<

 

 

Herr Bendas Reaktion zeigt, dass er den eigenmächtig konstruierten Widerspruch mit dem Mittel der Verfremdung des Wortinhalts seiner Kontrahenten nicht bemerkt, denn auch hier gilt wieder: Es sind keine ethischen Grundfragen, die hier zur Disposition stehen, sondern der leibhaftige Mensch. Und deshalb ist die Umschreibung des Grundgesetzes als Wertordnung an dieser Stelle irreführend und begünstigt wiederum eine Polarisierung, wo es keine gibt, eine Trennung des geistig- moralischen Wertes vom Gesetz. Das beides ist aber unzertrennlich eines.


>>Auch Berlins Bischof Wolfgang Huber grenzte sich von der Ethikergruppe ab. Die ethische Verpflichtung gehe dahin, für den Schutz des werdenden Lebens eine möglichst willkürarme Grenzsetzung zu Grunde zu legen: "Sie ist am ehesten in der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle zu finden. Dann aber widerspricht die verbrauchende Embryonenforschung dem Gebot des Lebensschutzes." <<

Das ist auch eine Antwort die den konstruierten Widerspruch zwar spürt, aber doch nicht bewusst wahrnimmt und zurückweist. Dennoch ist es tröstlich zu sehen, dass das Richtige erspürt wird. Die Formulierung "eine möglichst willkürarme Grenzsetzung" wirkt auf mich wie ein verzweifeltes Bemühen, den konstruierten Widerspruch seiner Kontrahenten, den er sehr wohl spürt mit Bewusstsein einzuholen.


>> (...)Die Behauptung, die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle sei der Beginn "menschlichen Lebens" und eines absoluten Würdeschutzes, sei zum "neuen ökumenischen Dogma der Kirchenleitungen" geworden, bedauerte der an der Universität Halle-Wittenberg lehrende Professor Klaus Tanner. Er und andere Theologen befürchten offenbar, dass diese ethische Ökumene zu einer schleichenden Katholisierung der evangelischen Ethik führt <<

Hier wiederum wird eine künstliche Polarisierung konstruiert. In den Worten: "zum neuen ökumenischen Dogma der Kirchenleitungen" ist enthalten, dass dieser Mensch keine Ökumene will, also keine Verständigung, - es geht in dem Punkt nur zweitrangig um die Bioethik - dass wiederum suggeriert, dass Ökumene nicht erstrebenswert ist und dann kommt der Knüller mit der schleichenden Katholisierung. Ein Begriff, den man für Übles aus dem Hinterhalt anwendet. Hier wird also zwischen den Kirchen eine Front aufgebaut. Fragt sich nur noch, was mit der sogenannten "evangelischen Ethik" gemeint ist. Da leuchten bei mir wieder die roten Lämpchen bekannter Parallelen auf.

 

 

 

Inhalt

__________________________________________________

Ich beantrage:

a) Nichtigkeitserklärung der Abstimmung des Bundestages 
vom 30.01.2002 wegen Verfassunsgwidrigkeit.

b) Verbot der tötenden Embryonenforschung

c) Angepasste Klage für EU und USA

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In eigener Sache
Bitte um Verständnis

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Beschwerde gegen wen?

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Anklage

Anklagepunkte zusammengefasst
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Begründung

Vorab meine, die Beschwerde auslösende, persönliche Erfahrung rund um das Thema.

Begründung im Einzelnen

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  1. Lüge 1: Änderung des Wesensgehalts von GG § 2

  2. 1.1 Erkenntnis für die Wissenschaft längst glaskl
    1.2 Verdrängung der Realität?
    1.3 Lüge ermöglicht Angriff auf Grundrechte
    1.4 Geburt war ein einziger Prozess von 9 Monaten
    1.5 Unsicherheit kann Grundrecht nicht aufheben..
    1.6 Gerade mehr Vorsicht und Achtsamkeit sind gefragt
    1.7 Neue Fakten emotional einholen
    1.8 Der leibhaftige ganze Mensch
    1.9 Rechtsperson mit Grundrechten?

  3. Lüge 2: Tödliche Vergiftung statt Heilung. § 1

  4. 2.1 Goldene Worte des Bundesverfassungsgerichts
    2.1.1 Freiraum der Forschung
    2.2 Geistige Vergiftung verhindert wahre Heilung.
    2.2.1 Töten um zu heilen?
    2.2.2 die Leben tragende dritte Kraft
    2.2.3 Hingabe statt Preisgabe
    2.2.4 die dritte Kraft Träger der unantastbaren Menschenwürde
    2.2.5 Aber warum dann brauchen wir eine Verfassung und erregen wir uns so, da wir doch ohnehin nicht vermögen, sie anzutasten?
    2.2.6 Ein Beispiel
    2.2.7 Eigentor
    2.2.8 nur scheinbare biomedizinische Heilung
    2.2.9 kurzsichtiger ‚Biomaterialismus‘
    2.3 Rückbesinnung auf das Wesen der Grundrechte
    2.4 Weit mehr als Intellekt
    2.5 Geist und DNA untrennbar, unveräußerlich
    2.6 Vater Staat und Mutter Religion.
    2.6.1 Wesensgehalt von Artikel 2,4,5
    2.6.2 Unterdrückung des Geistes in Wirtschaft und Medien
    2.6.3 neue krebsartige Variante der Unterdrückung des Geistes

  5. Missbrauch der Meinungs- Presse- und Forschungsfreiheit

  6. 3.1 Volksmanipulation
    3.2 Betäubung
    3.3 Verschleierung
    3.3.1 Suggestion von Heilungen
    3.3.2 TV-Einseitigkeiten
    3.3.3 Sezierende Forschung
    3.4 Sprachliche Irritationen
    3.4.1 Debattenbeiträge
    3.4.2 ein Job für sich
    3.5 Täuschende unausgewogene Darstellung
    3.5.1 Spiel mit den Gefühlen
    3.5.2 Irreführende Problemdarstellung
    3.6 Künstliche Polarisierung
    3.7 Wortinhalte werden verändert
    3.8 Mißbrauch von Toleranz

  7. Missbrauch der Rechtsstaatlichkeit

4.1 Rechtsstaatlichkeit als Schutzraum der Lüge
4.2 Gesetze werden gegeneinander ausgespielt
4.3 Aufhebung bis zur Nullwirkung oder Derogation
4.4 Grundrechte privat nicht relevant???
4.4.2 Beispiel: Toti- und pluripotente Zellen
4.5 Wesensgehalt der Bill of Rights
4.6 keine friedliche Menschheit ohne freies Individuum
4.7 Demokratie stirbt ohne freies Individuum
4.8 Verfassung ist für den Menschen da und nicht umgekehrt
4.8.1 Umkehrung ist Entmachtung des Souveräns
4.8.2 der Zeitpunkt ist gekommen
4.8.3 Logische Machtinteressen
4.9 Internationaler Kontext

  5. Manipulativer Angriff auf Freiheit und Demokratie

5.1 Ein Beispiel aus der Diskussion bezeichnend für  unblutigen Prozess gegen Demokratie in Deutschland.
5.1.1 Die sanfte, unblutige Entdemokratisierung
5.2 Neue Gefahr für die Demokratie
5.2.1 Massenmanipulation zerstört Demokratie
5.3 Ungeist von Geist unterscheiden lernen.
5.3.1 Demokratie und offene Moral

  6. Kein Land ist zu klein

   Schluss: Den Souverän entschieden stärken

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Anhang

zu Punkt 3 – Sprachliche Irritationen